Vorteil der Gruppenversicherung
günstigere Prämien im Vergleich zur Einzelversicherung auf Grund eines geringen Verwaltungsaufwandes.
Bestimmte Inhalte eines Gruppenvertrages
WeiterversicherungsrechtGruppenkrankenversicherungsverträge können von beiden Seiten jährlich gekündigt werden (=ordentliches Kündigungsrecht). Daher muss ein Fortsetzungsrecht in der Einzelkrankenversicherung festgelegt werden.VertragspartnerVersicherungsnehmer und damit Vertragspartner ist der Vertreter des Personenkreises, also- Dienstgeber
- Betriebsrat
- Personalvertretung
Versicherbarer PersonenkreisDienstnehmer eines Unternehmens sowie Angehörigen dieser Person (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder)MindestteilnehmerzahlEine Gruppe wird zumeist von mindestens 20 Personen gebildet (auch Abweichungen möglich). Der Beitritt zu einer Gruppe ist zu jedem Monatsersten möglich.Versicherungsschutz in der GruppenversicherungMeistens werden stationäre Krankheitskostentarife sowie Krankenhaustagegeldtarife versichert. Es sind aber auch Reisetarife oder Einbettzimmerzuschläge möglich.Jetzt unverbindlich anfragen: