gruppenkrankenversicherung

Wir sind Experten für Krankenversicherungen


Mitglieder einer Gruppe genießen ermäßigten Versicherungsschutz. Das Besondere: auch die Ehepartner, Lebensgefährten und die Kinder profitieren von diesen Vergünstigungen.

 

Vorteil der Gruppenversicherung

günstigere Prämien im Vergleich zur Einzelversicherung auf Grund eines geringen Verwaltungsaufwandes.


Bestimmte Inhalte eines Gruppenvertrages

Weiterversicherungsrecht
Gruppenkrankenversicherungsverträge können von beiden Seiten jährlich gekündigt werden (=ordentliches Kündigungsrecht). Daher muss ein Fortsetzungsrecht in der Einzelkrankenversicherung festgelegt werden.

Vertragspartner
Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner ist der Vertreter des Personenkreises, also
  • Dienstgeber
  • Betriebsrat
  • Personalvertretung

Versicherbarer Personenkreis
Dienstnehmer eines Unternehmens sowie Angehörigen dieser Person (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder)

Mindestteilnehmerzahl
Eine Gruppe wird zumeist von mindestens 20 Personen gebildet (auch Abweichungen möglich). Der Beitritt zu einer Gruppe ist zu jedem Monatsersten möglich.

Versicherungsschutz in der Gruppenversicherung
Meistens werden stationäre Krankheitskostentarife sowie Krankenhaustagegeldtarife versichert. Es sind aber auch Reisetarife oder Einbettzimmerzuschläge möglich.


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