Ersatz der Sozialversicherung
Opting Out
Mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz von 1997 hat es für im FSVG so genannten Freiberufler wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, selbstständige Apotheker, Architekten, Ingenieurskonsulenten, Patentanwälte und Wirtschaftstreuhänder wesentliche Änderungen in der Krankenversicherung gegeben. Bisher bestand für die genannte Berufsgruppe keine Versicherungspflicht, es sei denn die berufsständige Vertretung hätte die Pflichtversicherung für alle ihre Mitglieder beantragt. Im Krankenversicherungsbereich ist das aber nicht geschehen.Nun ist es aber anders: Seit 1. Jänner 2000 besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten!
Freiberuflich tätige Personen und Notare sind verpflichtet für den Krankheitsfall vorzusorgen. Folgende Wahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Beitritt zu einer privaten Gruppen-Krankenversicherung
- Selbstversicherung im Rahmen des ASVG
- Selbstversicherung im Rahmen des GSVG
Wo liegt der große Vorteil?
- Privatrechtliches Versicherungsverhältnis, das unabhängig von politischen Entscheidungen ist
- Änderungen der Leistungen und der Beiträge bedürfen der Zustimmung der Kammer
- Versicherungsschutz geht über die Leistungen der Sozialversicherung hinaus
- Keine Krankenschein- und Rezeptgebühr
- Die Prämienanpassung der privaten Krankenversicherer war in den letzten Jahren niedriger als die Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung
Welche Leistungen gibt es?
- Privatrechtliches Versicherungsverhältnis, das unabhängig von politischen Entscheidungen ist
- Änderungen der Leistungen und der Beiträge bedürfen der Zustimmung der Kammer
- Versicherungsschutz geht über die Leistungen der Sozialversicherung hinaus
- Keine Krankenschein- und Rezeptgebühr
- Die Prämienanpassung der privaten Krankenversicherer war in den letzten Jahren niedriger als die Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung
Welche Ergänzungsmittel gibt es?
- Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Sonderklasse Mehrbettzimmer und Sonderklasse Einbettzimmer
- Ersatz des 20% Selbstbehaltes bei ambulanten Leistungen im Rahmen der Grundversicherung, sowie Erweiterung des Jahreshöchstsatzes für Zahnbehandlungen